FAQ
#ALLGEMEIN
Über Uns
Die PVF IMMOBILIEN GmbH ist ein zuverlässiger und erfahrener Immobiliendienstleister. Wir sind seit 1987 im Geschäft. Unser Team aus spezialisierten Immobilienprofis kümmert sich täglich um die uns anvertrauten Immobilien.
Unser Ansatz ist es stets, die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Kunden und Auftraggeber zu erzielen. Dieses Ziel erreichen wir durch die systematische Entwicklung und Perfektionierung unserer Dienstleistungen und internen Prozesse. Zudem investieren wir in die kontinuierliche Aus- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter.
Philosophie
Persönlich. Variabel. Fair. Immobilien sind nicht einfach nur ein Job für uns, sondern unsere Passion und Leidenschaft.
Einsatzregionen
Wir sind tätig in den Regionen Bad Salzuflen, Bad Oeynhausen, Bielefeld, Bünde, Enger, Herford, Hiddenhausen, Kirchlengern, Löhne, Melle, Rödinghausen, Spenge und Werther Westfalen.

#DIENSTLEISTUNGEN
Allgemein
Unsere Dienstleistungen umfassen den Vertrieb von Immobilien (Verkauf, Vermietung, Ankauf), die Projektierung (Neubau, Sanierung) und die klassische Hausverwaltung (WEG-Verwaltung, Mietverwaltung). Zusätzlich bieten wir individuell zugeschnittene Dienstleistungen an.
Wir begleiten Sie mit unseren umfassenden und hochwertigen Dienstleistungen aus einer Hand bei Ihrem persönlichen Immobilienanliegen, wie dem Hausverkauf, der Wohnungsvermietung oder der Hausverwaltung.
Immobilienverkauf
Wir bieten ein Rundum-Sorglos-Paket für den Immobilienverkauf. Der Verkauf ist ein Vollzeitjob, der professionelles Marketing, Exposé-Erstellung, Besichtigungen, Preisermittlung, Verhandlungen und Vertragsgestaltung erfordert. Wir bringen Erfahrung, regionale und rechtliche Kenntnisse mit.
Wir nutzen unser jahrzehntelang gewachsenes regionales Netzwerk und unsere vorqualifizierte Kundenkartei, um die zukünftigen Eigentümer für Ihre Immobilie zu finden.
Leistungsumfang: Objektaufnahme (Erstbesichtigung, Unterlagenzusammenstellung, Einholung fehlender Dokumente, Wertermittlung), Aufbereitung (Exposé, Fotos, Grundrisse, Energieausweis), Vermarktung (Besichtigungsmanagement, Interessentenklassifizierung, Bonitätsprüfung, Beratung), Verkauf (Vorbereitung Beurkundung, Terminierung, Begleitung, Abstimmung), After-Sales (Objektübergabe, detaillierte Dokumentation, Netzwerk, regelmäßiger Austausch), Sonstiges (Kundenkartei, vollumfängliche Betreuung, Beratung von A bis Z, fester Ansprechpartner).
Immobilienvermietung
Wir finden einen passenden und seriösen Mieter für Ihre Immobilie (z.B. Doppelhaushälfte, Wohnung, Gewerbe). Die Vermietung ist ein Vollzeitjob, der professionelles Marketing, Exposé-Erstellung, Besichtigungen, Mietpreisermittlung, Verhandlungen und Mietvertragsgestaltung erfordert. Wir verfügen über Erfahrung, regionale und umfassende rechtliche Kenntnisse.
Wir bieten ein Rundum-Sorglos-Paket und nutzen unser jahrzehntelang gewachsenes regionales Netzwerk und unsere vorqualifizierte Kundenkartei.
Leistungsumfang: Objektaufnahme (Erstbesichtigung, Unterlagenzusammenstellung, Einholung fehlender Dokumente, Mietpreisermittlung), Aufbereitung (Exposé, Fotos, Grundrisse, Energieausweis), Vermietung (Mietvertragserstellung, Terminierung, Begleitung, Abstimmung), After-Rentals (Objektübergabe, detaillierte Dokumentation, Netzwerk, regelmäßiger Austausch), Vermarktung (Besichtigungsmanagement, Interessentenklassifizierung, Bonitätsprüfung, Beratung), Sonstiges (Kundenkartei, vollumfängliche Betreuung, Beratung von A bis Z, fester Ansprechpartner).
Bauträgervertrieb
Für Bauträger, Architekten und Projektentwickler erarbeiten wir ein maßgeschneidertes Verkaufskonzept für Ihr Bauprojekt. Wir sind erfahren in der Zusammenarbeit und arbeiten seit Jahrzehnten mit Ihnen zusammen. Kontaktieren Sie uns frühzeitig, idealerweise bereits in der Planungsphase.
Leistungsumfang: Objektaufnahme (Erstbesichtigung, Unterlagenzusammenstellung, Einholung fehlender Dokumente, Wertermittlung), Konzeption & Planung (Konzepterstellung, Marktpositionierung, Strategie), Aufbereitung (Exposé, Grundrisse, 3D-Visualisierung, Marketingmaterialien), Marketing (Projekthomepage, Social Media Marketing, Außenwerbung, Open-House-Aktionen), Verkauf (Vorbereitung Beurkundung, Terminierung, Begleitung, Abstimmung), Vermarktung (Besichtigungsmanagement, Interessentenklassifizierung, Bonitätsprüfung, Beratung), After-Sales (Objektübergabe, detaillierte Dokumentation, Netzwerk, regelmäßiger Austausch), Sonstiges (Kundenkartei, vollumfängliche Betreuung, Beratung von A bis Z, fester Ansprechpartner).
WEG-Verwaltung
Unsere Kernkompetenz ist die ordnungsgemäße Verwaltung und Bewirtschaftung Ihrer gemeinsamen Immobilie. Wir bieten eine vollumfängliche Verwaltung mit Serviceorientierung, zukunftstauglicher Konzeption und Transparenz in allen Geschäftsprozessen, inklusive Betreuung und Koordination aller Aufgaben gemäß Wohnungseigentümergesetz.
Als mittelständischer, qualifizierter Dienstleister bieten wir zuverlässigen und fachgerechten Service aus einer Hand. Unsere langjährige Erfahrung hilft, unterschiedliche Eigentümerinteressen zu bündeln und so eine optimale Betreuung und solide Wertentwicklung Ihrer Immobilie sicherzustellen.
Leistungsumfang: Kaufmännische Verwaltung (Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Rechnungsmanagement, Liquiditätssteuerung, Eigentümerversammlung, Durchsetzung der Beschlüsse, regelmäßiger Austausch mit dem Verwaltungsbeirat, Verwaltungsbeiratssitzung), Technische Verwaltung (Instandhaltungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen, Schadensabwicklung, Kleinreparaturen, Dienstleistungsverträge, Hilfskräfte, Güterversorgung z.B. Gas, Kontrollbegehungen), Sonstige Tätigkeiten (sämtliche Korrespondenzen, Transparenz bei allen Vorgängen, vollumfängliche Betreuung, Beratung von A bis Z, Vertretung gegenüber Dritten, Dokumentation, fester Ansprechpartner).
Mietverwaltung
Wir erledigen sämtliche anfallenden Aufgaben, damit Ihre Immobilie gewinnbringend und sicher vermietet wird, ohne bürokratischen Aufwand. Wir dienen als Schnittstelle und 'Puffer' zwischen Vermietern und Mietern, um ein harmonisches Verhältnis zu gewährleisten und die Interessen der Eigentümer zu wahren.
Unser tägliches Geschäft ist die Betreuung aller kaufmännischen und technischen Aufgaben rund um Ihre Immobilie. Wir sind Ihr kompetenter und effektiver Partner für Verwaltung und Pflege, auch für die Verwaltung von Sondereigentum.
Leistungsumfang: Kaufmännische Verwaltung (Mietmanagement, Mietzahlungen, Kautionen, Nebenkostenabrechnung, Rechnungsmanagement, Liquiditätssteuerung, Neuvermietung, Jahresgespräch, regelmäßiger Austausch), Technische Verwaltung (Instandhaltungsmaßnahmen, Sanierungsmaßnahmen, Schadensabwicklung, Kleinreparaturen, Dienstleistungsverträge, Hilfskräfte, Güterversorgung z.B. Gas, Kontrollbegehungen), Sonstige Tätigkeiten (sämtliche Korrespondenzen, Transparenz bei allen Vorgängen, vollumfängliche Betreuung, Beratung von A bis Z, Vertretung gegenüber Dritten, Dokumentation, fester Ansprechpartner).

#UNSER TEAM
Teammitglieder und Rollen
Klaus Recker: Geschäftsführender Gesellschafter
Marc Philipp Janz: Geschäftsführer
Barbara Densch: Technische Verwaltung
Julia Kollmeier: Kaufmännische Verwaltung
Linda Janz: Verkauf & Vermietung
Elena Neumann: Innendienst
Oscar: Gute-Laune-Beauftragter
Qualifikationen
Unser Team besteht aus Persönlichkeiten, die zusammen auf jahrzehntelange Erfahrung zurückgreifen können und verschiedene Grundausbildungen mitbringen, darunter Immobilienfachwirt, Immobilienkauffrau, Bankkaufmann, Rechtsanwalts- Notarfachangestellte, Technischer Bauassistent. Dies ermöglicht eine umfassende und ausführliche Begleitung Ihrer Anliegen.

#KONTAKT
Kontaktmöglichkeiten
Sie können uns über ein Kontaktformular auf unserer Website, per E-Mail oder telefonisch kontaktieren oder uns in unserem Büro besuchen.
Büro Spenge
Telefon: 05225 8750 5
Fax: 05225 8750 40
E-Mail: info@pvf-immobilien.de
Adresse: Poststraße 21, 32139 Spenge
Soziale Medien
Wir sind auch auf Facebook und Instagram vertreten.

#RECHTLICHER HINWEIS
Impressum
Firmenname: PVF IMMOBILIEN GmbH
Adresse: Poststraße 21, 32139 Spenge
Telefon: 05225 8750 5
Fax: 05225 8750 40
E-Mail: info@pvf-immobilien.de
Website: www.pvf-immobilien.de
Geschäftsführer: Klaus Recker, Marc Philipp Janz
Handelsregister: HRB 6844, Amtsgericht Bad Oeynhausen
Aufsichtsbehörde (§ 34c GewO): Kreis Herford, Hansastraße 33, 32049 Herford
Steuernummer: 324572400622, Finanzamt Herford
Haftungsausschluss
Haftung für Inhalte: Die Inhalte wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte verantwortlich, jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen. Eine Haftung ist erst ab Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich; bei Bekanntwerden werden Inhalte umgehend entfernt.
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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt: Sollten Inhalte oder Aufmachung fremde Rechte oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, bitten wir um entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Inhalte unverzüglich entfernt werden. Bei dennoch ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelösten Kosten werden diese vollumfänglich zurückgewiesen und gegebenenfalls Gegenklage eingereicht.
Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit Inhalte nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden Urheberrechte Dritter beachtet und als solche gekennzeichnet. Bei Kenntnis einer Urheberrechtsverletzung bitten wir um Hinweis; Inhalte werden umgehend entfernt.
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Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/info/departments/justice-and-consumers_de

#ALLGEMEINE FRAGEN
Wann haben Sie geöffnet?
Unsere Öffnungszeiten sind: Montags bis Freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr, sowie Dienstag und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr. Außerhalb der Öffnungszeiten nach vorheriger Terminabsprache.

Wo befindet sich Ihr Büro?
Unsere Büro befindet sich in der Poststr. 21 in 32139 Spenge.

Welche Dienstleistungen bietet das Unternehmen an?
Wir bieten folgende Dienstleistungen an:
– Verkauf von Immobilien
– Vermietung von Immobilien
– Verwaltung von Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
– Projektierung und Entwicklung von Neubau- und Sanierungsvorhaben

Übernehmen Sie auch die Immobilienverwaltung?
Ja, wir verwalten Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Bitte nennen Sie uns die Objektart und Lage für ein passendes Angebot.

Welche Arten von Projektentwicklungen bieten Sie an?
Wir begleiten Neubauprojekte, Sanierungen sowie die Entwicklung unbebauter Grundstücke. Bitte beschreiben Sie Ihr Vorhaben für eine individuelle Beratung.

Wie läuft der Verkaufsprozess ab?
Nach einem unverbindlichen Erstgespräch erfolgt die Wertermittlung, Erstellung eines Exposés, Vermarktung, Durchführung von Besichtigungen und die Begleitung bis zum Notartermin.

Wie lange dauert ein Verkauf oder eine Vermietung?
– Verkauf: durchschnittlich 3 bis 6 Monate
– Vermietung: meist 2 bis 6 Wochen
(Dauer abhängig von Lage, Zustand und Preis)

Welche Unterlagen werden für Verkauf oder Vermietung benötigt?
– Verkauf: Grundbuchauszug, Grundriss, Energieausweis, Wohnflächenberechnung
– Vermietung: Mietpreisdaten, Objektbeschreibung, Fotos

Übernehmen Sie die Mietersuche inklusive Bonitätsprüfung?
Ja, wir übernehmen die komplette Mietersuche inklusive Bonitätsprüfung, Vertragsvorbereitung und Übergabeprotokoll.

Ist eine unverbindliche Beratung möglich?
Ja, wir bieten Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch – telefonisch, per E-Mail oder vor Ort.

Welche Kosten entstehen für die Dienstleistungen?
Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der Dienstleistung. Sie erhalten vorab ein transparentes Angebot oder eine Honorarübersicht.

Arbeiten Sie mit Investoren oder Bauträgern zusammen?
Ja, wir begleiten auch größere Projekte, Grundstücksentwicklungen und arbeiten mit Investoren, Projektentwicklern und Bauträgern zusammen.

#KAUFINTERESSENT
Wie hoch ist der Kaufpreis und welche Nebenkosten fallen an?
Der Kaufpreis steht im Exposé. Nebenkosten wie Notar, Grunderwerbsteuer und Grundbuch betragen ca. 8–15 % des Kaufpreises.

Wie groß und wie alt ist die Immobilie?
Wohnfläche, Grundstücksgröße und Baujahr stehen im Exposé. Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Wie ist die Ausstattung und der Zustand der Immobilie?
Angaben zu Ausstattung, Mängeln oder erfolgten Sanierungen finden Sie im Exposé oder auf Anfrage.

Ist die Immobilie vermietet oder leerstehend?
Angaben zur aktuellen Nutzung finden Sie im Exposé.

Wie hoch sind die laufenden Betriebskosten?
Informationen zu Hausgeld, Heizkosten und weiteren Betriebskosten sind im Exposé angegeben.

Gibt es rechtliche oder bauliche Einschränkungen?
Informationen z. B. zu Denkmalschutz oder sonstigen Auflagen erhalten Sie auf Anfrage.

Gibt es Parkmöglichkeiten?
Angaben zu Stellplätzen oder Garagen finden Sie im Exposé.

Wann ist der Einzug möglich?
Der genaue Übergabetermin wird individuell mit dem Verkäufer abgestimmt.

Gibt es Finanzierungshilfen?
Auf Wunsch vermitteln wir Kontakte zu unabhängigen Finanzierungsberatern.

Ist die Immobilie energetisch saniert?
Informationen zur energetischen Sanierung und zum Energieausweis finden Sie im Exposé.

Sind Umbauten möglich?
Dies hängt von den baurechtlichen Vorgaben ab. Wir beraten Sie hierzu gerne individuell.

Wie lange ist die Immobilie schon am Markt?
Diese Information stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.

Was muss ich steuerlich beim Kauf beachten?
Bitte wenden Sie sich für steuerliche Fragen an einen Steuerberater.

Kann ich die Immobilie besichtigen?
Ja, gerne – nach vorheriger Terminvereinbarung.

Wie lautet die genaue Adresse?
Die Adresse wird Ihnen bei Vereinbarung eines Besichtigungstermins mitgeteilt.

Gibt es ein aktuelles Wertgutachten oder eine Immobilienbewertung?
Falls ein Gutachten vorliegt, stellen wir es Ihnen gerne zur Verfügung. Alternativ kann auf Wunsch ein unabhängiger Gutachter beauftragt werden.

Wie hoch ist der aktuelle Energieverbrauch bzw. wie ist die Energieeffizienzklasse?
Diese Informationen entnehmen Sie bitte dem Energieausweis. Wir stellen Ihnen diesen gerne zur Verfügung.

Gibt es bekannte Altlasten, Belastungen oder Dienstbarkeiten im Grundbuch?
Relevante Informationen aus dem Grundbuch – wie z. B. Wegerechte, Erbbaurechte oder Hypotheken – erhalten Sie auf Anfrage oder beim Notartermin.

Gibt es Protokolle oder Beschlüsse aus Eigentümerversammlungen (bei Eigentumswohnungen)?
Ja, auf Wunsch erhalten Sie Einsicht in die letzten Protokolle, z. B. zu Rücklagen, geplanten Maßnahmen oder Sonderumlagen.

Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage (bei Eigentumswohnungen)?
Die Rücklage ist in der Jahresabrechnung ausgewiesen. Diese stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gibt es bekannte geplante oder anstehende Sanierungsmaßnahmen?
Informationen zu geplanten Modernisierungen oder Instandhaltungen erhalten Sie auf Anfrage.

Ist eine Vermietung als Kapitalanlage möglich und wie ist die erzielbare Miete?
Ja, eine Vermietung ist grundsätzlich möglich. Wir geben Ihnen auf Wunsch eine Einschätzung zur marktüblichen Miete oder vermitteln einen passenden Mietservice.

Gibt es bei Neubauten eine Gewährleistung oder Restgarantie vom Bauträger?
Bei neueren Objekten kann eine Restgewährleistung bestehen. Wir prüfen die Details gerne für Sie.

#MIETINTERESSENT
Wie hoch ist die Miete inkl. Nebenkosten?
Kaltmiete und Nebenkosten sind im Exposé aufgeführt. Stellplatzmieten können separat ausgewiesen sein.

Was ist in den Nebenkosten enthalten?
In der Regel sind Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr und ähnliche Betriebskosten enthalten. Die genauen Positionen finden Sie im Mietvertrag.

Wie groß ist die Immobilie und wann ist sie verfügbar?
Angaben zur Wohnfläche, Raumaufteilung und dem frühestmöglichen Einzugstermin stehen im Exposé.

Wie hoch ist die Kaution?
In der Regel beträgt die Kaution drei Monatskaltmieten. Genauere Informationen stehen im Exposé.

Kann ich langfristig mieten?
Ja, die Mietdauer kann individuell mit dem Vermieter abgestimmt werden.

Wie ist die Ausstattung?
Ausstattungsmerkmale finden Sie im Exposé oder erhalten Sie auf Anfrage.

Gibt es Parkplätze, Balkon oder Garten?
Falls vorhanden, sind diese Ausstattungen im Exposé vermerkt.

Sind Haustiere erlaubt?
Haustierhaltung ist nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.

Ist die Immobilie renoviert?
Informationen zu Renovierung oder Modernisierung finden Sie im Exposé.

Welche Mietbedingungen gelten?
Die Mietbedingungen sind im Mietvertrag geregelt. Ein Mustervertrag kann auf Anfrage bereitgestellt werden.

Wie lange ist die Kündigungsfrist?
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Die exakte Regelung steht im Mietvertrag.

Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Erforderlich sind in der Regel: Schufa-Auskunft, aktuelle Gehaltsnachweise und eine Kopie des Personalausweises.

Ist die Miete marktüblich?
Ja, die Miete orientiert sich am örtlichen Mietspiegel. Auf Wunsch erhalten Sie eine Vergleichsanalyse.

Gibt es Nutzungseinschränkungen oder Renovierungspflichten?
Es gelten gesetzliche sowie vertraglich vereinbarte Regelungen. Renovierungspflichten bestehen nur, wenn sie im Mietvertrag festgelegt sind.

Ist die Immobilie möbliert?
Nur, wenn dies ausdrücklich im Exposé angegeben ist.

Gibt es eine Mindestmietdauer oder Staffelmiete?
Falls vereinbart, finden Sie Informationen dazu im Mietvertrag oder im Exposé.

Sind öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten oder Schulen in der Nähe?
Gerne informieren wir Sie über die Infrastruktur und Lagevorteile der Immobilie.

Wie ist die Internet- und Mobilfunkversorgung vor Ort?
Angaben zur Internetverfügbarkeit (z. B. Glasfaser) erhalten Sie auf Anfrage oder direkt vom Anbieter.

Wer ist Ansprechpartner bei technischen Problemen oder Schäden?
Während der Mietzeit ist die Hausverwaltung oder der Vermieter für Reparaturen und technische Anliegen zuständig.

Gibt es eine Hausordnung und was steht darin?
Ja, die Hausordnung regelt u. a. Ruhezeiten, die Nutzung von Gemeinschaftsflächen und das Verhalten im Haus.

Wie wird geheizt (z. B. Gas, Fernwärme, Wärmepumpe)?
Angaben zur Heizungsart finden Sie im Exposé oder auf Anfrage.

Gibt es einen Keller oder Abstellraum?
Falls ein Keller oder zusätzlicher Stauraum vorhanden ist, ist dies im Exposé erwähnt.

Wie wird mit der Wohnungsübergabe und dem Übergabeprotokoll umgegangen?
Die Übergabe erfolgt mit einem schriftlichen Protokoll, in dem Zustand, Zählerstände und Schlüssel dokumentiert werden.

Ist eine Untervermietung erlaubt?
Eine Untervermietung ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich.

Welche Regelungen gelten für Gemeinschaftsräume (z. B. Fahrradkeller, Waschküche)?
Die Nutzung dieser Räume ist in der Hausordnung geregelt. Genaue Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

#HAUSGELDABRECHNUNG
Was umfasst die Hausgeldabrechnung?
Die Abrechnung enthält alle laufenden Kosten für das Gemeinschaftseigentum, z. B. Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Versicherungen, Verwaltung, Instandhaltung und Rücklagenbildung.

Wie wird mein Anteil berechnet?
In der Regel erfolgt die Berechnung nach Wohnfläche oder laut Miteigentumsanteil gemäß Teilungserklärung.

Warum gab es Änderungen zum Vorjahr oder eine Erhöhung?
Ursachen können gestiegene Betriebskosten, neue Dienstleistungsverträge oder Beschlüsse zur Erhöhung der Rücklagen sein.

Was ist der Grund für eine Nachzahlung oder Rückerstattung?
Abweichungen zwischen geleisteten Vorauszahlungen und den tatsächlichen Kosten führen zu einer Nachzahlung oder Erstattung.

Was ist mit der Instandhaltungsrücklage?
Die Rücklage wird regelmäßig angespart und bei Bedarf für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum verwendet – basierend auf Beschlüssen der Eigentümerversammlung.

Wann und wie ist das Hausgeld zu zahlen?
Die Zahlung erfolgt monatlich oder vierteljährlich, wie im Wirtschaftsplan oder in der Abrechnung festgelegt.

Kann ich das Hausgeld anpassen lassen?
Eine Anpassung ist nur durch Eigentümerbeschluss oder bei veränderten Betriebskosten möglich.

Was passiert bei verspäteter Zahlung?
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren anfallen. Im Extremfall sind rechtliche Schritte möglich.

Kann ich Belege einsehen?
Ja, nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Hausverwaltung können Sie Einsicht in die Originalbelege nehmen.

Können zusätzliche Kosten entstehen?
Ja, zum Beispiel durch Sonderumlagen für größere Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen.

Was ist der Unterschied zwischen umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten?
Umlagefähige Kosten (z. B. Heizkosten) können auf Mieter umgelegt werden. Nicht umlagefähige Kosten (z. B. Verwaltung, Rücklagen) trägt nur der Eigentümer.

Warum sind bestimmte Kosten gestiegen?
Kostensteigerungen entstehen z. B. durch Anbieterwechsel, steigende Energiepreise, gesetzliche Anforderungen oder zusätzliche Leistungen. Details finden Sie in der Abrechnung oder erhalten Sie auf Anfrage.

Wer prüft die Hausgeldabrechnung auf Richtigkeit?
Die Abrechnung wird von der Hausverwaltung erstellt. Eine Prüfung kann durch den Verwaltungsbeirat erfolgen. Eigentümer haben zusätzlich das Recht auf Belegeinsicht.

Was passiert, wenn ich der Abrechnung widersprechen möchte?
Einwendungen können schriftlich an die Verwaltung gerichtet werden. Bei berechtigten Zweifeln entscheidet ggf. die Eigentümerversammlung.

Wie hängen Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan zusammen?
Der Wirtschaftsplan enthält eine Vorschau der jährlichen Kosten. Die Abrechnung zeigt am Jahresende, wie die tatsächlichen Ausgaben im Vergleich dazu ausgefallen sind.

Welche Folgen hat ein dauerhaftes Defizit in der Abrechnung?
Ein anhaltendes Defizit kann zu erhöhten Hausgeldvorauszahlungen, Sonderumlagen oder einem höheren Rücklagenbedarf führen.

Wie kann ich mich aktiv an der Kontrolle oder Gestaltung beteiligen?
Sie können an der Eigentümerversammlung teilnehmen, Fragen stellen, Anträge einbringen oder sich in den Verwaltungsbeirat wählen lassen.

#WIRTSCHAFTSPLAN
Was ist der Wirtschaftsplan?
Der Wirtschaftsplan enthält die geplanten Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für ein Kalenderjahr und dient als Grundlage für die Hausgeldvorauszahlungen.

Wie werden die Kosten berechnet und verteilt?
Die Kalkulation basiert auf Vorjahreswerten sowie geplanten Ausgaben. Die Verteilung erfolgt in der Regel nach Miteigentumsanteilen.

Warum wurde der Plan geändert oder erhöht?
Gründe können gestiegene Kosten, notwendige Instandhaltungen oder gesetzliche Änderungen sein.

Gibt es Sonderumlagen im Plan?
Nein, Sonderumlagen werden gesondert beschlossen und nicht im Wirtschaftsplan ausgewiesen.

Was passiert bei Abweichungen zwischen Plan und tatsächlichen Kosten?
Abweichungen werden über die Jahresabrechnung ausgeglichen – entweder durch Nachzahlung oder Rückerstattung.

Wann wird der Wirtschaftsplan erstellt und genehmigt?
Er wird jährlich vor der Eigentümerversammlung vorbereitet und dort von den Eigentümern beschlossen.

Was passiert, wenn der Plan nicht genehmigt wird?
In diesem Fall bleibt der zuletzt gültige Wirtschaftsplan bis zur Neufassung bestehen.

Kann ich Änderungen am Wirtschaftsplan vorschlagen?
Ja, in der Eigentümerversammlung können Vorschläge gemacht und zur Abstimmung gebracht werden.

Wie hoch ist der Anteil für die Instandhaltungsrücklage im Wirtschaftsplan?
Die Höhe richtet sich nach dem geschätzten Instandhaltungsbedarf und wird durch Beschluss in der Eigentümerversammlung festgelegt.

Werden geplante Instandhaltungen oder Modernisierungen im Plan berücksichtigt?
Ja, wenn diese im Planungszeitraum vorgesehen sind. Größere Maßnahmen werden meist gesondert ausgewiesen oder über Sonderumlagen finanziert.

Wie realistisch sind die kalkulierten Werte im Wirtschaftsplan?
Die Zahlen basieren auf Erfahrungswerten, aktuellen Preisen und bekannten Entwicklungen – dennoch sind Abweichungen möglich.

Welche Positionen sind typischerweise im Wirtschaftsplan enthalten?
Dazu zählen Verwaltungskosten, Versicherungen, Instandhaltung, Energie, Hausreinigung, Müllabfuhr und Rücklagenbildung.

Wie kann ich den Wirtschaftsplan im Detail nachvollziehen?
Der Plan wird transparent mit Einzelpositionen und Beträgen offengelegt. Rückfragen können in der Eigentümerversammlung oder direkt bei der Verwaltung gestellt werden.

Muss ich dem Wirtschaftsplan persönlich zustimmen oder reicht die Mehrheit?
Ein Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung ist ausreichend. Ihre Stimme zählt zur Entscheidung, ist aber nicht zwingend notwendig.

Was passiert, wenn im Wirtschaftsplan offensichtliche Fehler enthalten sind?
Fehler sollten vor dem Beschluss angesprochen werden. Falls nötig, wird dies im Protokoll vermerkt und später korrigiert.

Können einzelne Eigentümer gegen den Wirtschaftsplan klagen?
Ja, innerhalb eines Monats nach Beschlussfassung – z. B. bei formalen Mängeln oder unangemessener Kostenverteilung.

#EIGENTÜMERVERSAMMLUNG
Wann und wo findet die Versammlung statt?
Termin und Ort sind in der Einladung zur Versammlung angegeben.

Was wird in der Versammlung besprochen?
Typische Themen sind die Jahresabrechnung, der Wirtschaftsplan, Instandhaltungsmaßnahmen sowie organisatorische und rechtliche Fragen der Gemeinschaft.

Wer beruft die Eigentümerversammlung ein?
In der Regel erfolgt die Einberufung durch die Hausverwaltung.

Wie oft findet eine Eigentümerversammlung statt?
Mindestens einmal jährlich, bei Bedarf kann sie auch häufiger einberufen werden.

Was muss ich vorbereiten oder zur Versammlung mitbringen?
Empfohlen werden: Einladung, aktuelle Abrechnung, Wirtschaftsplan sowie frühere Protokolle zur besseren Orientierung.

Was passiert, wenn ich nicht teilnehmen kann?
Sie können einem anderen Eigentümer oder einer dritten Person eine Vollmacht erteilen. Das Protokoll der Versammlung können Sie im Nachgang einsehen.

Welche Rechte habe ich als Eigentümer in der Versammlung?
Sie dürfen Fragen stellen, Anträge einbringen und an Abstimmungen teilnehmen.

Wie wird in der Versammlung abgestimmt?
In der Regel erfolgt die Abstimmung per Handzeichen. In Einzelfällen kann auch geheim abgestimmt werden.

Was gilt bei Uneinigkeit in der Abstimmung?
Kommt keine Mehrheit zustande, wird erneut abgestimmt oder das Thema auf eine spätere Versammlung vertagt.

Sind gefasste Beschlüsse für alle Eigentümer bindend?
Ja, gültig gefasste Beschlüsse gelten für alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft – auch bei persönlicher Ablehnung.

Was passiert bei Nichtumsetzung eines Beschlusses?
Wird ein Beschluss nicht umgesetzt, können Eigentümer rechtliche Schritte einleiten, um die Durchführung durchzusetzen.

Kann ich eigene Themen für die Tagesordnung vorschlagen?
Ja, Vorschläge müssen schriftlich und rechtzeitig vor Erstellung der Einladung eingereicht werden.

Wann ist ein Beschluss wirksam gefasst?
Ein Beschluss ist wirksam, wenn die formalen Anforderungen eingehalten und die notwendige Mehrheit erreicht wurden. Die Gültigkeit beginnt mit der Bekanntgabe oder einem im Beschluss genannten Zeitpunkt.

Welche Mehrheit ist für Beschlüsse erforderlich?
Einfache Entscheidungen erfordern eine einfache Mehrheit. Für bauliche Veränderungen oder besondere Maßnahmen sind qualifizierte Mehrheiten (z. B. ¾ oder Einstimmigkeit) nötig.

Was passiert, wenn die Versammlung nicht beschlussfähig ist?
Dann kann eine neue Versammlung einberufen werden, häufig ohne Quorum. Alternativ ist ein Umlaufbeschluss möglich.

Was ist ein Umlaufbeschluss und wie funktioniert er?
Ein Umlaufbeschluss wird schriftlich durchgeführt. Er ist nur gültig, wenn alle Eigentümer zustimmen – es sei denn, es wurde etwas anderes beschlossen.

Kann ich während der Versammlung Belege oder Unterlagen einsehen?
Nein, die Einsichtnahme erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit der Verwaltung, üblicherweise vor oder nach der Versammlung.

Wer protokolliert die Versammlung und wann erhalte ich das Protokoll?
Die Hausverwaltung erstellt das Protokoll. Es wird in der Regel innerhalb weniger Wochen an alle Eigentümer verschickt oder digital bereitgestellt.

Kann ich gegen einen Beschluss rechtlich vorgehen?
Ja, Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang des Protokolls Anfechtungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen – etwa bei formalen Mängeln oder unzulässigen Entscheidungen.

#BETRIEBSKOSTENABRECHNUNG
Was sind Betriebskosten und was ist umlagefähig?
Zu den Betriebskosten zählen laufende Ausgaben wie Heizung, Wasser, Müllentsorgung oder Hausreinigung. Eine Umlage auf den Mieter ist nur möglich, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde.

Wie wird mein Anteil an den Betriebskosten berechnet?
Die Umlage erfolgt je nach Mietvertrag nach Wohnfläche, tatsächlichem Verbrauch oder einem festgelegten Verteilungsschlüssel.

Warum gab es Nachzahlungen oder Abweichungen zur Vorauszahlung?
Nachforderungen entstehen, wenn die tatsächlichen Kosten oder der Verbrauch höher waren als die geleisteten Vorauszahlungen.

Kann ich die Abrechnung einsehen und prüfen?
Ja, Sie können nach Absprache mit dem Vermieter oder der Verwaltung Einsicht in die Abrechnungsbelege nehmen.

Was kann ich tun bei Unstimmigkeiten in der Abrechnung?
Sie können innerhalb von 12 Monaten nach Erhalt der Abrechnung schriftlich Widerspruch einlegen.

Können neue oder zusätzliche Betriebskosten entstehen?
Ja, z. B. durch geänderte Leistungen, neue Dienstleister oder gesetzliche Änderungen.

Wann erhalte ich die nächste Betriebskostenabrechnung?
Die Abrechnung erfolgt jährlich, in der Regel einige Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Was passiert, wenn ich die Nachzahlung nicht rechtzeitig leiste?
Bei Zahlungsverzug können Mahngebühren erhoben werden. Bei längerem Ausbleiben drohen Abmahnung oder im Extremfall eine Kündigung.

Muss ich auch zahlen, wenn ich längere Zeit nicht in der Wohnung war?
Ja – Fixkosten wie Hausreinigung oder Müllentsorgung fallen unabhängig von der Nutzung an. Bei verbrauchsabhängigen Kosten kann eine Reduzierung erfolgen.

Gibt es eine gesetzliche Frist für die Erstellung der Abrechnung?
Ja, die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Nach Ablauf dieser Frist kann keine Nachzahlung mehr gefordert werden.

Was passiert, wenn der Vermieter die Abrechnungsfrist versäumt?
Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter keine Nachforderung mehr stellen. Ein eventuelles Guthaben muss dem Mieter jedoch weiterhin ausgezahlt werden.

Wie kann ich die Korrektheit der Abrechnung prüfen?
Vergleichen Sie die Abrechnung mit dem Mietvertrag und achten Sie auf die Plausibilität der Beträge, den Umlageschlüssel und die aufgeführten Posten. Bei Zweifeln helfen ein Mieterschutzverein oder Fachanwalt weiter.

Können einzelne Positionen in der Abrechnung ausgeschlossen werden?
Ja, nur die im Mietvertrag vereinbarten und gesetzlich zulässigen Betriebskostenpositionen dürfen abgerechnet werden.

Kann ich die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen anpassen lassen?
Ja, sowohl Mieter als auch Vermieter können nach der Jahresabrechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen verlangen – bei Unter- oder Überdeckung.

Welche typischen Fehler treten in Betriebskostenabrechnungen auf?
Häufige Fehler sind: falsche Umlageschlüssel, nicht umlagefähige Kosten, unvollständige Angaben, fehlende Belege oder verspätete Zustellung der Abrechnung.

#MIETVERTRAGSKÜNDIGUNG
Wie lange ist die Kündigungsfrist?
In der Regel beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

Wie und wann muss ich kündigen?
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen.

Muss ich Gründe für die Kündigung angeben?
Nein, eine ordentliche Kündigung durch den Mieter ist grundlos möglich.

Was gilt bei einem vorzeitigen Auszug?
Die Miete ist bis zum offiziellen Vertragsende zu zahlen, es sei denn, es wurde eine anderweitige Vereinbarung getroffen.

Muss ich die Wohnung bei Auszug renovieren?
Nur, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde oder bei übermäßiger Abnutzung durch den Mieter.

Was ist bei der Wohnungsübergabe zu beachten?
Die Wohnung sollte besenrein übergeben werden. Zählerstände sind zu notieren und ein Übergabeprotokoll sollte erstellt werden.

Wann erhalte ich die Kaution zurück?
Spätestens sechs Monate nach Auszug, sofern keine berechtigten Forderungen seitens des Vermieters bestehen.

Kann ich den Mietvertrag per E-Mail kündigen?
Nein. Die Kündigung muss schriftlich und eigenhändig unterschrieben erfolgen (§ 568 BGB). E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.

Was passiert, wenn die Kündigung zu spät eingeht?
Dann verlängert sich das Mietverhältnis um einen weiteren Monat. Maßgeblich ist der rechtzeitige Zugang der Kündigung beim Vermieter.

Muss ich einen Nachmieter stellen?
Nur, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde oder der Vermieter freiwillig zustimmt. Es besteht keine gesetzliche Pflicht zur Annahme eines Nachmieters.

Kann ich eine ausgesprochene Kündigung zurückziehen?
Nur mit Zustimmung des Vermieters. Nach Zugang ist die Kündigung grundsätzlich wirksam.

Was tun, wenn der Vermieter die Kündigung nicht bestätigt?
Eine schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich. Wichtig ist, dass die Kündigung fristgerecht beim Vermieter zugeht. Eine Zustellung per Einschreiben oder mit Zeugen ist empfehlenswert.

Welche Ansprüche darf der Vermieter beim Auszug geltend machen?
Nur berechtigte Forderungen, z. B. wegen Schäden, fehlender Schlüssel oder Mietrückstände. Diese können mit der Kaution verrechnet werden.

Was passiert mit den laufenden Nebenkosten nach dem Auszug?
Die Abrechnung erfolgt anteilig bis zum Auszugsdatum. Guthaben oder Nachzahlungen werden meist mit der Kaution verrechnet.

Wie lange darf der Vermieter die Rückzahlung der Kaution hinauszögern?
Bis zu sechs Monate nach Auszug, um eventuelle Ansprüche zu prüfen oder Nachforderungen aus der Betriebskostenabrechnung abzuwarten.

Kann ich während der Kündigungsfrist weiterhin in der Wohnung bleiben?
Ja, Sie sind bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Nutzung der Wohnung berechtigt.

Was ist, wenn der Vermieter die Wohnungsübergabe verweigert?
Dokumentieren Sie den Zustand und die Schlüsselrückgabe – idealerweise mit Fotos oder Zeugen. Informieren Sie im Zweifelsfall einen Anwalt.

#MIETERHÖHUNG
Warum wurde die Miete erhöht?
Gründe können eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete, gestiegene Kosten oder eine durchgeführte Modernisierung sein.

Wie hoch ist die Erhöhung und ab wann gilt sie?
Die genaue Höhe und das Datum der Wirksamkeit sind im Mieterhöhungsschreiben angegeben. In der Regel tritt die neue Miete frühestens drei Monate nach Zugang des Schreibens in Kraft.

Gibt es gesetzliche Grenzen für Mieterhöhungen?
Ja. Es gelten z. B. die Kappungsgrenze (max. 15–20 % Erhöhung innerhalb von drei Jahren) und ggf. die Mietpreisbremse bei Neuvermietung.

Bezieht sich die Mieterhöhung auf die Kaltmiete?
Ja, die Mieterhöhung bezieht sich in der Regel ausschließlich auf die Kaltmiete. Betriebskosten werden separat abgerechnet.

Kann ich der Mieterhöhung widersprechen?
Ja, Sie können schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang des Schreibens widersprechen.

Was kann ich tun, wenn ich die Erhöhung nicht zahlen kann?
Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit dem Vermieter. In Einzelfällen ist eine Ratenzahlung möglich.

Muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen?
Ja. Die Begründung muss nachvollziehbar sein – z. B. durch Verweis auf den Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder ein Gutachten.

Welche formellen Anforderungen muss das Mieterhöhungsschreiben erfüllen?
Das Schreiben muss schriftlich erfolgen und Folgendes enthalten: die neue Miete, die Begründung und die Aufforderung zur Zustimmung.

Was passiert, wenn ich der Mieterhöhung zustimme?
Mit Ihrer Zustimmung – schriftlich oder durch Zahlung – wird die neue Miete ab dem angegebenen Datum fällig.

Was passiert, wenn ich der Mieterhöhung nicht zustimme?
Der Vermieter kann auf Zustimmung klagen. Ein Gericht entscheidet dann über die Zulässigkeit der Erhöhung.

Wie kann ich prüfen, ob die Mieterhöhung zulässig ist?
Vergleichen Sie die neue Miete mit dem örtlichen Mietspiegel. Eine Mieterberatung oder ein Fachanwalt kann Sie zusätzlich unterstützen.

Gilt die Mietpreisbremse auch für laufende Mietverhältnisse?
Nein. Die Mietpreisbremse greift nur bei Neuvermietungen. Für bestehende Mietverhältnisse gilt die Kappungsgrenze (§ 558 BGB).

Was ist der Unterschied zwischen Staffelmiete und Indexmiete?
Bei Staffelmieten steigt die Miete zu vorher festgelegten Zeitpunkten automatisch. Bei Indexmieten richtet sich die Anpassung nach dem Verbraucherpreisindex. In beiden Fällen sind reguläre Mieterhöhungen ausgeschlossen.

Kann eine Mieterhöhung rückwirkend erfolgen?
Nein. Die Mieterhöhung gilt frühestens ab dem dritten Monat nach Zugang des Mieterhöhungsschreibens.

Kann der Vermieter eine Mieterhöhung mit einer Modernisierung kombinieren?
Ja, wenn es sich um energetische oder werterhöhende Maßnahmen handelt. Die umlagefähigen Kosten dürfen höchstens 8 % jährlich auf die Miete aufgeschlagen werden (§ 559 BGB).